MÜLL und ABFALL

Abfallentsorgung durch Dienstleistungskonzession zur Umgehung des Vergaberechts

Ein Unternehmen wird von einer Kommune zum Zweck der Übernahme kommunaler Entsorgungs- und Straßenreinigungsaufgaben gegründet. Durch einen sog. „Konzessionsvertrag“ wird das Unternehmen berechtigt, auch eine „Unterkonzession“ an Dritte zu erteilen. Nach einer daraufhin von dem Unternehmen in nationalen und einer niederländischen Tageszeitungen veröffentlichten „Freiwilligen EU-weiten Bekanntmachung und Aufforderung zur Bewerbung und Teilnahme am Verfahren“ zur Vereinbarung einer „Dienstleistungskonzession im Verhandlungsverfahren“ besteht die Gegenleistung in der Erteilung der Berechtigung, von den Nutzern der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ Entgelte zu erheben. Ein Unternehmen ist der Ansicht, es handele sich tatsächlich um einen öffentlichen Auftrag und beanstandet die fehlende europaweite Bekanntmachung.

A company is founded by a municipality for the purpose of the assumption of municipal waste disposal and street cleaning duties. By a so-called “concession agreement”, the company is authorized to issue a “sub-concession” to third parties. By a subsequently in national and a Dutch daily newspapers published “non-obligatory EU-wide notice and call for application and participation in the proceeding” to arrange a “service concession in the negotiation process” by the company, the consideration exists in the granting of permission, to collect fees by the users of the public body “waste”. A company believes that it is in fact a public contract and criticized the omission of EU-wide notice.

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.MUELLundABFALL.de/MA.01.2012.034