EDITORIAL
Dr. Thomas Rummler
ABFALLWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG / ZWISCHENLAGER
Dr. C.-André Radde- TA Siedlungsabfall
- Siedlungsabfallmengen
- Behandlungskapazitäten
- heizwertreiche Abfälle
- Zwischenlager interim
- Ersatzbrennstoffkraftwerke
Ab dem 1. 6. 2005 ist in Deutschland die Ablagerung biologisch abbaubarer und organikhaltiger Siedlungsabfälle verboten. Obwohl zahlreiche Behandlungsanlagen neu errichtet wurden, reichen die Behandlungskapazitäten derzeit noch nicht völlig aus. Häusliche Restabfälle sowie heizwertreiche Abfälle aus MBAn und dem Gewerbe müssen in verschiedensten Lagern auf Deponien oder bei den Behandlungsanlagen zwischengelagert werden.
THERMISCHE BEHANDLUNG / RAUCHGASREINIGUNG/PRAXISBERICHT
Ferdinand Kleppmann, Dr. Werner Grüttner und Bogdan Dima- Rauchgasreinigung
- Vorentstaubung
- Entstickung
- SCR
- DeNOx
- Katalysator
Die katalytische Entstickung (SCR) von Rauchgasen aus der thermischen Abfallbehandlung ist auch im high-dust-Bereich vor der eigentlichen Rauchgasreinigung möglich.
REACH / ANWENDUNG
Dr. Detlef Bimboes- Abfallbehandlung
- Produkt
- Stoff
- Registrierungspflichten
- Probleme
- Lösungsansätze
Soweit aus Abfällen Wertstoffe zurück gewonnen werden, unterliegen diese als Stoffe, Zubereitungen und im Einzelfall als Erzeugnisse der am 01. Juni 2007 in Kraft tretenden REACH-VO. Anhand von Beispielen werden Probleme und mögliche Lösungsansätze diskutiert.
EU-RECHT / ABFALLVERBRINGUNG
Willi Hange- EG-Verordnung Nr. 1013/2006
- Abfallverbringung
- Grenzüberschreitung
- Notifizierungsverfahren
- Hausmullautarkie
- Entsorgungsstandards
Die neue EG-Verordnung Nr. 1013/2206 erleichtert Behörden „Ökologische Einwände“ bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Umweltschutz und inländische Entsorgung werden gestärkt – die Gefahr dabei heißt Protektionismus.
RECHTSPRECHUNG / ALTPAPIERSAMMLUNG
Dr. Felix Dinger- Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz
- Altpapier
- Gewerbliche Sammlung
- Altpapiersammlung
Gem. § 13 KrW-/AbfG müssen Abfälle aus Privathaushalten dem ÖRE überlassen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind gewerbliche Abfallsammlungen zulässig, so dass u. U. private Entsorgungsunternehmen neben dem öffentlichen Abfallentsorgungssystem Altpapier aus Privathaushalten sammeln dürfen.
KLÄRSCHLAMMVERBRENNUNGSASCHEN / BEHANDLUNG
Dipl.-Ing. (FH) Oliver Schneider, Dr.-Ing. Andreas Becker und Dr. Gerhard Scherer- Klärschlamm
- Verbrennungsasche
- Deponierung
- Bindemittelzugabe
- Konditionierung
- Festigkeitsentwicklung
- Wasserdurchlässigkeit
Die oberirdische Deponierung von Aschen aus der Verbrennung von Klärschlämmen ist nach physikalischer Konditionierung möglich. Neben dem hohen Gesamtgehalt an Schwermetallen weisen die Verbrennungsaschen oftmals eine hohe Konzentration an leicht wasserlöslichem Chromat- und Dichromat-(ChromVI) auf. Laborversuche zeigen die Änderung der Festigkeit sowie der Wasserdurchlässigkeit über die Zeit bei der Beimischung unterschiedlicher Bindemittel.
SERVICE
Dr. Wolfgang E. Burhenne
Hartmut Gaßner, Wolfgang Siederer