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Ein Exkurs über Holzschutzmittel in Altholz und den Umgang mit Grenzwerten
Bei der Verwertung von Altholz findet de facto ein diffuser Eintrag von verschiedenen behandelten Hölzern in Recyclingprodukte statt. Es gelangen so auch Holzschutzmittel in Produkte, die Qualitätsanforderungen bestehender Vorschriften wie der ChemVerbotsV oder den Verordnungen zum BImSchG unterliegen. Für die Betreiber von Anlagen und die Aufsichtsbehörden besteht eine rechtlich unklare Situation, die u. a. darin gründet, dass in den Holzfeuerungen betreffenden Verwaltungsvorschriften (z. B. 4. BImSchV) idealisierte Brennstoffqualitäten wie
ohne Holzschutzmittel definiert werden, marktgängige Produkte sich jedoch diesem Ideal allenfalls mehr oder minder annähern können. Nach einigen erfolglosen Anläufen auf Länderebene liegt nun der Entwurf einer Altholzverordnung des Bundes vor, der hier Klarheit schaffen soll.
Für die werkstoffliche Verwertung werden explizite Schadstoff-Grenzwerte genannt. Für die thermische Verwertung wird eine Sortieranalyse vorgeschlagen. Das Procedere bedeutet konkret eine händische Klaubanalyse von ca. 5 m³ Holzhackschnitzeln pro 500 to erzeugtes Produkt!? Aufwand und Belastbarkeit der Ergebnisse solcher Übung sollen hier nicht weiter kommentiert werden. In der Praxis wurden bei der Genehmigung konkreter Anlagen zur energetischen Verwertung jedoch ebenfalls explizite Schadstoffgrenzwerte festgelegt.
Der Bewertungsmaßstab für die erzeugten Produkte soll also ein schlichter Abgleich von analytisch ermittelten Konzentrationen mit einer Grenzwertliste sein. Der folgende Aufsatz wird sich mit zwei in diesem Zusammenhang grundlegenden Fragen beschäftigen.
Erstens wird geprüft, ob ein solcher Abgleich auf der Basis einzelner Kontrollproben zur Beurteilung der Qualität des Produktes hinreichend belastbar ist. Zweitens soll untersucht werden, inwieweit bestimmte Schadstoffe im Produkt tatsächlich ursächlich auf mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer zurückgeführt werden können. Die Grundlage bilden Daten aus einer Untersuchung im Auftrag des UVM Baden-Württemberg und aus der laufenden Qualitätskontrolle eines Altholzverwerters.
Seiten 425 - 428
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.MUELLundABFALL.de/MUA.07.2001.425
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