Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2011 » EuGH schafft noch höhere Hürden für die Realisierung von Müllverbrennungs- und Recyclinganlagen

EuGH schafft noch höhere Hürden für die Realisierung von Müllverbrennungs- und Recyclinganlagen

Mit einem viel beachteten Urteil (Az: C-115/09) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) neue Hürden für die Realisierung von Projekten der Abfallwirtschaft geschaffen. Die Klagerechte von Umweltverbänden gegen industrielle Anlagenbauvorhaben werden durch dieses Urteil erheblich gestärkt. Sie können nunmehr als „Anwälte der Natur“ umfassend auf Einhaltung des Umweltrechts im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Projekten klagen und haben die Einleitung von zahlreichen Klageverfahren bereits medienwirksam angekündigt – betroffen sind unter anderem Müllverbrennungs- und Recyclinganlagen, Waste­to­Energy Kraftwerke, Wertstoffhöfe und sonstige Projekte der Abfallwirtschaft. Als Folge des aktuellen Urteils ist mit einer neuen Klageflut gegen – oftmals ungeliebte – abfallwirtschaftliche Projekte zu rechnen. Dies stellt die Realisierung und Finanzierung der Vorhaben vor neue Probleme: Genehmigungsverfahren werden komplexer, eine breitere Öffentlichkeitsbeteiligung wird notwendig und die Projekte dürften teurer werden und länger dauern – die Projektrisiken steigen also. Insofern kommt es für die Projektbeteiligten darauf an, die Risiken zu identifizieren, angemessen auf die Projektbeteiligten zu verteilen und klare vertragliche Regeln zu treffen, die eine etwaige Kündigung, Mehrvergütung oder einen Rücktritt im Falle einer verspäteten, aufgehobenen oder gar nicht erteilten Genehmigung vorsehen.

>The European Court of Justice (ECJ) established in a wellnoted decision (C-115/09) new hurdles for the realisation of waste projects. As a consequence of its decision, the rights of action of environmental associations against industrial infrastructure projects have been strengthened significantly. They are now allowed to take extensive legal actions regarding the compliance with environmental law in permit procedures as „lawyers of the nature“ – actions which have already been announced in the press. The new rights particularly affect waste incineration plants, recycling plants, waste-to-energy power plants, recycling depots and any further waste projects. It is expected that the current decision encourages excessive litigation against – often unpopular – waste projects. This causes new problems for the realisation and the financing of such projects: The permit procedures will get more complicated, a broader participation of the general public will be necessary, project costs will rise and the project realisation will take longer. In summary, the project risks are rising. Thus, this means for all project related parties, that they need to identify the aforementioned risks in order to allocate them and adapt them in the contractual wording reasonably: In particular this includes provisions for termination, further compensation and withdrawal from the contract in case of a late, cancelled or rejected permit.

Seiten 338 - 340

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.MUELLundABFALL.de/MUA.07.2011.338

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