Inhalt » Archiv » Ausgabe 09/2004 » „Gestreifte Produktverantwortung“? – Zur abfallrechtlichen Zulässigkeit einer sogenannten „Zebra-Tonne“

„Gestreifte Produktverantwortung“? – Zur abfallrechtlichen Zulässigkeit einer sogenannten „Zebra-Tonne“

In jüngerer Zeit wird verstärkt über die rechtlichen Möglichkeiten, technischen Voraussetzungen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer gemeinsamen Erfassung von DSD-Leichtverpackungen und Restabfällen durch eine so genannte „Zebra-Tonne“ diskutiert. Hintergrund dieser Diskussion sind entsprechende Modellversuche, bei denen aufgrund des Einsatzes von verbesserten Sortiertechniken eine relativ hohe Wertstoffabschöpfung aus dem Gemisch von Verpackungsmaterialien und Restabfällen erzielt werden konnte. Im Vergleich zur gemeinsamen Erfassung mit anschließender Sortierung sei damit die getrennte Erfassung bezogen auf die erreichten Verwertungserfolge zu aufwendig und zu teuer.
Der Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Verband kommunaler Unternehmen (VKS im VKU) hat sich in einer ersten Stellungnahme dahingehend positioniert, dass es keine prinzipiellen rechtlichen Einwände gegen eine „Zebra-Tonne“ gäbe. Es sei vielmehr im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zu prüfen, ob die gemeinsame Erfassung von LVP- und Restabfällen sinnvoll ist. Unterlegt ist diese Position durch ein Rechtsgutachten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Collegen aus Berlin vom Februar 2004. Allerdings wird von kommunaler Seite auch die Befürchtung geäußert, die „Zebra-Tonne“ könne ein erneuter Versuch der privaten Entsorgungswirtschaft sein, die abfallwirtschaftlichen Zuständigkeiten der Kommunen zugunsten der privaten Entsorgungswirtschaft zurückzudrängen.
Im Folgenden werden die abfallrechtlichen Probleme bei der Einführung einer „Zebra-Tonne“ erörtert. Hierbei wird deutlich werden, dass der Einführung einer „Zebra-Tonne“ noch zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen entgegenstehen.

Seiten 453 - 456

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.MUELLundABFALL.de/MUA.09.2004.453

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