Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2010 » Preisklauselgesetz bei Gestaltung von Preisanpassungsklauseln in Abfalllieferungsverträgen zwingend zu beachten

Preisklauselgesetz bei Gestaltung von Preisanpassungsklauseln in Abfalllieferungsverträgen zwingend zu beachten

In der Abfallwirtschaft sind gerade in den letzten Jahren umfängliche Preisanpassungsmechanismen üblich geworden. Zu Recht: Es handelt sich bei Abfall um einen Rohstoff und ein Wirtschaftsgut, dessen Preis äußerst volatil ist. Im Herbst 2007 trat indes das neue Preisklauselgesetz in Kraft, welches die bisherigen gesetzlichen Regelungen über Preisanpassungsmechanismen stark veränderte; insbesondere wird eine Vermeidung der Preisbindung an „sachfremde Erwägungen“ bezweckt. Ein Verstoß gegen dieses Gebot kann zur Unwirksamkeit einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung führen. Falls es sich bei einer Preisklausel um eine vorformulierte und gestellte Regelung handelt, kann sich eine Nichtigkeit auch aus der Anwendung der Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen ergeben. Entscheidend ist im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage nun, dass die Vertragsparteien auf eigenes Risiko für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Sorge zu tragen haben. Bei falscher Rechtsanwendung droht die Unwirksamkeit der Klausel ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Feststellung des Verstoßes. Das bisherige Genehmigungsverfahren der Klauseln durch das Bundesamt für Wirtschaft ist damit entfallen. Dies und Hinweise für die Praxis sind Gegenstand des Beitrages.

Extensive price adjustment concepts were implemented in waste disposal contracts in the last few years. Rightly: Waste is a primary product and an asset with a rather volatile pricing. In fall 2007, a Price Clause Act came into effect and aggravated the current legislation. In particular a price-fixing on irrelevant cause shall be avoided. Any violation of this regulation can lead into nullity of the contractual price adjustment scheme. Nullity can also be a consequence if the price adjustment clause is subject to the German legislation on general terms and conditions. Crucial is now that the parties are responsible for the validity of the relevant indexation clause. This is different to the former legislation which required a formal approval by Federal Office of Economics and Export control. This and practical leads shall be covered in this article.

Seiten 331 - 332

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.MUELLundABFALL.de/MUA.07.2010.331

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