Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2009 » Sachstand Vergaberechtsnovelle und abfallwirtschaftliche Ausschreibungspraxis

Sachstand Vergaberechtsnovelle und abfallwirtschaftliche Ausschreibungspraxis

In einer neuerlichen Reform des Bundesvergaberechts im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollen u. a. EU-Richtlinien zur Vergaberechtskoordinierung und dem dahingehenden Rechtsschutz umgesetzt werden. Erstmals wird eine Definition des Inhouse-Geschäfts in das GWB aufgenommen und werden Regelungen zur sog. de-facto- Vergabe und deren möglichen Folgen getroffen. Damit wird auch eine größere Rechtssicherheit zu der Frage geschaffen, unter welchen Voraussetzungen sich ein vergaberechtswidrig zustande gekommener Vertrag als nichtig erweisen kann. Zudem gelten künftig strengere Vorgaben für die Geltendmachung von Rechten im Nachprüfungsverfahren. Die Bieter müssen dann im Anschluss an eine erfolglose Rüge Nachprüfungsanträge innerhalb konkreter Fristen anstrengen, was in der ersten Phase der Umsetzung zu einem Anstieg der Nachprüfungsverfahren vor Ablauf der Angebotsfrist führen kann. Gleichzeitig steht eine VOL/A-Reform an, die insbesondere für den Bereich der Regelungen unterhalb der Schwellenwerte einerseits Verfahrenserleichterungen für die Eignungsprüfung, andererseits eine höhere Vereinheitlichung mit der VOB/A (z. B. beim Subsmissionstermin) anstrebt. Zu den jeweiligen, zentralen Inhalten der Reform werden jeweils Praxishinweise zur Risikominimierung für die Vergabestellen gegeben.

A new reform of the German federal law on public procurement (the so called „Gesetz gegen Wettbewerbsbestimmungen“) aims in particular at implementing the EU directives on the coordination of procedures for the award of public contracts and the respective review procedures into national law. For the first time, the so called de-facto-award and the reliant legal consequences will be subject to particular rules. These regulations lead to more preditability and certainty concerning the question as when a contract concluded in breach of the relevant procurement procedures must be regarded as void. Rules on the effectiveness of review procedures will be tightened. Candidates and tenderes will have to seek review within fixed periods of time. This may lead to a rise in review procedures at the beginning. Additionally, the so called „VOL/A“ will under go a reform, in particular concerning the rules on procurement procedures at national level, not reaching the thresholds. It also aims at harmonising these rules with the „VOB/A“. The article will give advice on central issues of the reform, in particular on how contracting authorities can minimize risks in practice.

Seiten 69 - 77

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.MUELLundABFALL.de/MUA.02.2009.069

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