Inhalt » Archiv » Ausgabe 08/2005 » Siedlungsabfalldeponien: Entlassung aus der Nachsorge nach 30 Jahren?

Siedlungsabfalldeponien: Entlassung aus der Nachsorge nach 30 Jahren?

Die bekannten Szenarien zur Abschätzung des Nachsorge- Zeitraums, kürzlich zusammengefasst von Ramke im Leitfaden Deponiestilllegung, sagen Zeiträume in der Größenordnung von über 100 Jahren voraus. Den Prognosen liegt die Betrachtungsweise zugrunde, dass gegenwärtige Trends (Deponiegasbildung, Sickerwasser-Konzentration) mit einfachen Formeln in die Zukunft fortgeschrieben werden. Wir plädieren hier für eine Umkehrung der Betrachtungsweise: Die Zielvorgabe sollte sein, nach 30 Jahren eine nahe zu inerte, reaktionsträge, schadstoffentfrachtete Deponie aus der Nachsorge zu entlassen. Hierzu sind vorher zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen. Es geht um aktive Maßnahmen zur Inertisierung von Hausmülldeponien in der späten Betriebsphase, sowie in der Stilllegungs- und Nachsorgephase. Die technischen Möglichkeiten zur Beschleunigung des organischen Abbaus in Hausmülldeponien sind im Grundsatz bekannt (Sickerwasser-Rückführung; optimierte Gasabsaugung; Aerobisierung). Sie sollten durch gut dokumentierte Fallstudien abgesichert und dann konsequent eingesetzt werden. Dies erfordert ein Umdenken bei allen Beteiligten (Deponiebetreiber, Behörden, Planer). Langfristig betrachtet ist es eher zu verantworten, eine inertisierte Altdeponie mit einfacher Oberflächenabdichtung aus der Nachsorge zu entlassen als eine nach dem gegenwärtigen Stand der Technik endabgedichtete Reaktordeponie.

Seiten 388 - 391

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.MUELLundABFALL.de/MUA.08.2005.388

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