Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2006 » Stellenwert der Anaerobverfahren bei der energetischen Biomassenutzung im Abfallbereich

Stellenwert der Anaerobverfahren bei der energetischen Biomassenutzung im Abfallbereich

Die Bedeutung der anaeroben Verfahren im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft hat, trotz der höheren Investitionskosten gegenüber aeroben Verfahren, kontinuierlich zugenommen. Die Notwendigkeit einer nachhaltigen und umweltverträglichen Entwicklung auch hinsichtlich der Energiebereitstellung und im Umgang mit Abfällen wurde bereits auf der 1992 in Rio de Janeiro abgehaltenen Kon ferenz der Vereinten Nationen als eines der zentralen Probleme erkannt.
Nahezu alle Industrienationen haben sich als Ergebnis des Klimagipfels im Jahre 1997 in Kyoto verbindliche Ziele zur Verminderung der Treibhausgase gesetzt. Der Stellenwert der Bioenergie für die Erreichung dieser Zielvorgaben wird dadurch deutlich, dass die Europäische Gemeinschaft die vorrangige Förderung erneuerbarer Energien für erforderlich hält. Sichtbare Zeichen sind der Erlass der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG zur Förderung der Stromerzeugung und von Biokraftstoffen aus erneuerbaren Energiequellen und die Vorgabe nationaler Richtziele für die einzelnen Mitgliedsstaaten als ein Instrument zum Erreichen der Zielsetzung.
Der Umwelt- und Klimaschutz hat im politischen Handeln einen gegenüber früheren Jahren deutlich höheren Stellenwert erhalten. Die Treibhausgasemissionen sollen in der Bundesrepublik Deutschland bis 2008/2012 um 21 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Die Bundesregierung verfolgt auf nationaler Ebene sogar das ehrgeizige Ziel, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 um 25 % gegenüber dem Jahr 1990 zu vermindern. Darüber hinaus ist auf Grund der durch die Europäische Union festgelegten Steigerung des Anteils erneuerbarer Energiequellen an der Stromerzeugung für Deutschland ein Anteil von 12,5 % am Bruttostromverbrauch im Jahr 2010 zu erreichen.
Zur Förderung der Energieerzeugung aus regenerativen Energiequellen wurde seitens der Bundesregierung das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet und im Jahr 2004 novelliert, das die Abnahme und Vergütung für elektrische Energie u. a. aus Deponiegas, Klärgas und Biomasse regelt. Die Energieerzeugung aus Bio- und Grünabfällen wird im Gegensatz zur Energieerzeugung aus dem organischen Anteil von Restabfällen durch das EEG vergütet, so dass anaerobe Verfahren bei der mechanisch-biologischen Behandlung von Restabfällen nur in wenigen Anlagen eingesetzt werden. Die Stromerzeugung aus Restabfällen wird hingegen in anderen Ländern der europäischen Union gefördert, so dass die anaeroben Verfahren in diesen Ländern bei der Behandlung von Restabfällen häufiger eingesetzt werden. Die Vergütungssätze für die Erzeugung von elektrischer Energie aus Biomasse in verschiedenen europäischen Ländern sind in Tabelle 1 gegenüberstellt.

Seiten 20 - 26

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.MUELLundABFALL.de/MUA.01.2006.020

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