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Umweltkonsens in Niedersachsen: Ergebnisse der 4. Regierungskommission „Umweltmanagement und Kreislaufwirtschaft“ der Niedersächsischen Landesregierung

Zur Umsetzung ihrer abfallwirtschaftlichen Zielvorstellungen hat die Niedersächsische Landesregierung im Zeitraum von 1988 bis 1998 drei Regierungskommissionen zum Themenkreis „Vermeidung und Verwertung von Abfällen“ eingesetzt.
Vor dem Hintergrund der als außerordentlich erfolgreich bewerteten Arbeit dieser drei Kommissionen hat die Niedersächsische Landesregierung im April 1999 eine 4. Regierungskommission „Umweltmanagement und Kreislaufwirtschaft“ eingerichtet, die die Landesregierung zu Fragen des Umweltmanagements, der Kreislaufwirtschaft und der Produktverantwortung beraten und Empfehlungen für Politik und Wirtschaft erarbeiten sollte.
Die Regierungskommission hat sich unter dem Einfluss der aktuellen Entwicklungstendenzen auf europäischer und Bundesebene schwerpunktmäßig mit den Themenfeldern Elektronikschrott, Kfz-Recycling und Produktverantwortung, Umweltmanagement, Bodenschutz und Entwicklung der kommunalen Abfallwirtschaft beschäftigt. Die 4. Regierungskommission „Umweltmanagement und Kreislaufwirtschaft“ hat sich im November 1999 konstituiert und mit der Übergabe des Abschlussberichtes im Dezember 2002 ihre Arbeit beendet.
Die umfangreiche Aufgabenstellung, die Vielschichtigkeit der Probleme sowie die Vielzahl der Beteiligten erforderte im Hinblick auf einen möglichst breit angelegten gesellschaftlichen Konsens die Einbindung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen in die Kommissionsarbeit. In die Kommission wurden daher Vertreterinnen und Vertreter der folgenden gesellschaftlichen Gruppierungen und Institutionen berufen: Wirtschaft (produzierende Wirtschaft, Entsorgungswirtschaft, Handel, Handwerk), Gewerkschaften, Wissenschaft, Umweltverbände, Kommunale Spitzenverbände, Umweltbundesamt, Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Verwaltung (Niedersächsische Staatskanzlei, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Niedersächsisches Umweltministerium, Niedersächsisches Landesamt für Ökologie).
Dieser Zusammensetzung entsprachen im Wesentlichen auch die Arbeitskreise. Die 4. Regierungskommission hat zur Umsetzung ihres Auftrages folgende 6 Arbeitskreise (AK) eingerichtet und inhaltlich begleitet:
- AK 13 „Elektronikschrott“
- AK 16 „Kfz-Recycling“
- AK 22 „Produktverantwortung“
- AK 23 „Umweltmanagement“
- AK 24 „Entwicklung der Kommunalen Abfallwirtschaft“
- AK 25 „Bodenschutz“

Seiten 183 - 186

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.MUELLundABFALL.de/MUA.04.2003.183

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