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Verlierer Gesundheitswesen?

Entsorgungsprobleme durch die Abfallablagerungs-Verordnung für Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

Mit der Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung am 01. Juni 2005 hat sich die Entsorgungssituation für krankenhausspezifische Abfälle in vielen Regionen deutlich verschlechtert. Durften die Abfälle vor Inkrafttreten der Abf- AblV kostengünstig deponiert werden, müssen diese Abfälle heute vor der Ablagerung mechanisch/biologisch oder thermisch vorbehandelt werden. Anhand der Abfallgruppe AS 18 01 04 werden im Folgenden entstehende Probleme sowie Lösungsansätze aufgezeigt.

Seiten 566 - 570

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.MUELLundABFALL.de/MUA.11.2005.566

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