Die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen – Gewerbeabfallverordnung GewAbfV – wird am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Der Bundesrat hatte der Verordnung am 26. April 2002 unter Maßgabe einiger Änderungen zugestimmt und damit wichtige Bereiche der künftigen Verordnung präzisiert. Diese Änderungen wurden angenommen, so dass die GewAbfV schließlich am 24. Juni 2002 verkündet werden konnte. Der folgende Beitrag stellt zunächst die wesentlichen Neuerungen der endgültigen Fassung im Vergleich zum letzten Verordnungsentwurf (November 2001) dar. Anschließend wird auf die wichtigsten Inhalte der neuen Verordnung eingegangen und diese im Hinblick auf ihre möglichen Auswirkungen in der Praxis untersucht.
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