Inhalt » Archiv » Ausgabe 12/2004 » Was sind „unbedenkliche Abfälle“ aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes?

Was sind „unbedenkliche Abfälle“ aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes?

In der Landeshauptstadt Dresden werden pro Jahr ca. 2.700 Mg an Abfällen gesammelt und zur Beseitigung angedient, die vom Abfallerzeuger den folgenden Abfallschlüsselnummern (AS) zugeordnet wurden:
– AS 18 01 04 – Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
–AS 18 02 03 – Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Die Behandlung der Restabfälle der Landeshauptstadt Dresden erfolgt in einer modernen, dem Stand der Technik entsprechenden Biologisch-Mechanischen Abfallbehandlungsanlage (BMA) mit dem Trockenstabilatverfahren der Herhof Umwelttechnik.
Laut Genehmigungsbescheid ist eine Verarbeitung der oben aufgeführten Abfälle in der BMA zulässig. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes wurden diese Abfälle bisher jedoch nicht der BMA zugeführt, sondern auf einer Deponie des Zweckverbandes „Oberes Elbtal“ (ZAOE) unbehandelt deponiert. Dies wird ab dem 1. 6. 2005 nicht mehr möglich sein.
Um die Möglichkeiten zur Beseitigung dieser Abfälle unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes bewerten zu können, war es erforderlich, die Qualität dieser Abfälle durch eine entsprechende Untersuchung zu ermitteln. Die Stadtreinigung Dresden GmbH (SRD) hat die Kanthak & Adam GbR mit einer solchen Untersuchung beauftragt. Die Ergebnisse und die sich für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ergebenden Konsequenzen werden im Folgenden kurz dargestellt.

Seiten 605 - 608

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.MUELLundABFALL.de/MUA.12.2004.605

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