Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2009 » Weiterentwicklung der 17. BImSchV

Weiterentwicklung der 17. BImSchV

National ist über die 17. BImSchV durch festgelegte niedrige Emissionsgrenzwerte ein hohes Schutzniveau erreicht. Dies schließt die kürzlich erfolgte Absenkung der Emissionsgrenzwerte für NOx mit ein. In der Praxis wird für die 17. BImSchV ein Handlungsbedarf diskutiert, aufgrund der hohen Abstände zwischen Emissionsgrenzwerten und den im Routinebetrieb gefahrenen Betriebswerten. Seitens des BMU ist aktuell nicht vorgesehen, die Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV abzusenken. Insoweit besteht Planungssicherheit für Antragsteller und Genehmigungsbehörden. In der Vergangenheit wurden regelmäßig in den Genehmigungsbescheiden entweder Grenzwerte unterhalb der Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV festgelegt oder unterhalb der Emissionsgrenzwerte Kontrollwerte eingezogen. Die in der Genehmigungspraxis entwickelten Konzepte, unterhalb der verbindlichen Emissionsgrenzwerte sog. Kontrollwerte ergänzend festzulegen, wurde von der Rechtssprechung legitimiert. Derartige Werte wurden von der Rechtsprechung mit dem Vorsorgeprinzip begründet. Sie sollen dem Betreiber und der Behörde die Überwachung erleichtern, insbesondere im Fall von heterogenem Inputmaterialien. Im BMU bzw. Umweltbundesamt wird gegenwärtig geprüft, welche Folgerungen aus dieser Entwicklung für den Verordnungsgeber zu ziehen sind. Die Pro- und Contra-Argumente für ein Tätigwerden der Bundesregierung werden dargestellt.

Owing to the stringent emission limit values stipulated in the Ordinance on Waste Incineration and Co-Incineration (17. BImSchV), a high degree of protection has been reached at the national level. This includes the recently reduced emission limit values for nitrogen oxides. As emission limit values and the parameters applied in daily routine operations differ greatly, the need for action regarding 17. BImSchV is currently being discussed. Actually the BMU is not planning to lower the emission limit values laid down in 17. BImSchV. This ensures planning security for applicants and licensing authorities. The concept of laying down additional control values below emission limit values, which was developed in licensing practice, was approved of in court rulings. The courts reasoned that introducing these values was justified by the precautionary principle. Control values will facilitate monitoring for operators and monitoring authorities, in particular where heterogeneous input materials are concerned. In the past, permits often either laid down limit values below the emission limit values stipulated in 17. BimSchV or included lower control values. The Federal Environment Ministry and the Federal Environment Agency are currently reviewing which conclusions legislators should draw from this development. This article presents the arguments for and against government action.

Seiten 338 - 342

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.MUELLundABFALL.de/MUA.07.2009.338

Ihr Zugang zur "MÜLL und ABFALL"

  • Sie sind bereits Kunde des eJournal "MÜLL und ABFALL" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde des eJournal "MÜLL und ABFALL" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 7,95 *) PDF | 5 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse:
Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/1998

Jahrgang 2012

Jahrgang 2011

Jahrgang 2010

Jahrgang 2009

Jahrgang 2008

Jahrgang 2007

Jahrgang 2006

Jahrgang 2005

Jahrgang 2004

Jahrgang 2003

Jahrgang 2002

Jahrgang 2001

Jahrgang 2000

Jahrgang 1999

Jahrgang 1998