Inhalt » Archiv » Ausgabe 09/2007 » Welche Neuerungen kommen auf die Verwerter von Klärschlämmen zu?

Welche Neuerungen kommen auf die Verwerter von Klärschlämmen zu?

Zum Stand des Verfahrens zur Neufassung der Klärschlammverordnung

Unter dem Aspekt der effizienten Nutzung von Ressourcen und angesichts steigender Rohstoffpreise am Weltmarkt bestehen gewichtige Gründe, an der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung so lange festzuhalten, bis Verfahren zur (Rück)-Gewinnung von Phosphat und anderen Nährstoffen aus Abwasser und kommunalem Klärschlamm die Wirtschaftlichkeitsschwelle erreicht haben.

Der Nutzen schadstoffarmer, geeigneter Klärschlämme als Nährstofflieferant für Pflanzen steht außer Frage. Nach wie vor bestehen jedoch vielfältige Vorbehalte gegenüber der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung wegen problematischer Inhaltsstoffe, wobei mittlerweile die Schwermetallgehalte nur noch geringen Anlass zur Sorge geben. Bei den bekannten organischen Schadstoffen gehen die Belastungen ebenfalls kontinuierlich zurück. Allerdings wurde bislang nur ein Teil der Schadstoffe näher untersucht, die im Klärschlamm eine Rolle spielen können.

Zusätzliche Erkenntnisse über die Relevanz von bisher noch nicht untersuchten organischen Schadstoffen im Klärschlamm sind in den kommenden Jahren u. a. durch die Umsetzung der EU-REACh-Verordnung zu erwarten. Gemäß „REACh“ müssen nicht nur neu auf den Markt gelangende Chemikalien auf etwaige Risiken für die menschliche Gesundheit und Umwelt geprüft und beurteilt werden, sondern auch die „Altstoffe“ (vor 1981 auf den Markt gebrachte Stoffe). Hierzu ist ein „ausreichender Datensatz“ zu den Stoffeigenschaften (physikalische Eigenschaften, Giftigkeit, Verhalten in der Umwelt) zu erstellen und allen Anwendern zur Verfügung zu stellen.

Flankierend hierzu wird erwogen, durch die Neufassung der Klärschlammverordnung auch Anreize zu schaffen, die nicht mit Grenzwerten versehenen organischen Schadstoffe einem „Monitoring“ zu unterwerfen. Erheblich abgesenkt werden die Anforderungen an die bislang bereits beregelten Schadstoffe. Eine wichtige Rolle soll zudem künftig der Güte- oder Qualitätssicherung bei der Klärschlammverwertung zukommen.

Seiten 419 - 426

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.MUELLundABFALL.de/MUA.09.2007.419

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