Gemäß der DepV neuer Fassung (in Kraft am 16.7.2009) haben zuständige Behörden Kriterien zu beachten haben, bevor sie den Abschluß der Nachsorgephase einer Deponie auf Antrag des Deponiebetreibers feststellen. Sind alle Kriterien erfüllbar? Nicht ohne eine gewisse Gabe zu haben in die Zukunft zu schauen. Glücklicherweise wird nicht vorausgesetzt, daß nach Feststellung des Abschlusses der Nachsorgephase für eine Deponie keine Nachsorge mehr erforderlich sein wird, denn dass wäre naiv, realitätsfern. Trotz neuer DepV bleiben einige Fragen unbeantwortet. Z. B.: Wer ist nach Abschluss der Nachsorgephase für die heute zeitlich nicht vorhersehbar lange Nachsorgenotwendigkeit zuständig? Wer genehmigt und kontrolliert die Folgenutzungen? Kann die endgültige Stilllegung einer Deponie überhaupt festgestellt werden, bevor die Deponieoberfläche nicht entsprechend der (offiziell behaupteten) endgültigen Nutzung fertiggestellt ist? Also Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen nur in der Stilllegungsphase?
According to the Landfill Ordinance, implemented on 16.7.2009, responsible authorities have to check some criteria before they agree to end the post closure care period the landfill, operator is responsible. Are all criteria accomplishable? Who is responsible for the unavoidable long term after care responsibility?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2009.08.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-08-21 |
Seiten 406 - 411
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