Für Recyclingprodukte wie Kompost ist es zum Teil anspruchsvoll, einen passenden und ausreichend großen Markt zu finden. Daher hat der Verband Kompost- und Vergärwerke Schweiz (VKS) mit seiner neuen Richtlinie (2001) kundennahe Qualitätsanforderungen an ihre Kompost-Produkte gestellt, in welcher einfache Methoden zur Reife- und Qualitätsbestimmung vorgeschlagen werden. An dieser Stelle wird nun diskutiert, wieweit sich diese VKS-Richtlinie 2001 von den Kriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) unterscheidet und welche Gemeinsamkeiten sie aufweisen.
In der Schweiz ist die Abgabe von Müllkomposten schon seit 1986 verboten. Im Vergleich dazu fehlten klare gesetzliche Regelungen zu dieser Sache bis 1998 in Deutschland. Das Leitbild für die Abfallwirtschaft in der Schweiz setzte schon 1986 den Grundsatz fest, dass Recycling nur dann Sinn macht, wenn für die Produkte ein Markt besteht. Aufbauend auf dem bereits bestehenden Recht stellt die VKSRichtlinie 2001 daher den Nutzen der Kompostprodukte für den Anwender in den Vordergrund.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2002.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2002 |
Veröffentlicht: | 2002-11-01 |
Seiten 618 - 626
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