Mit den Artikelverordnungen über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (AbfAblV) und über biologische Abfallbehandlungsanlagen (30. BImSchV) in Verbindung mit der Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (Anhang 23. AbwV) sind die künftigen Anforderungen an den Bau und Betrieb von MBA sowie Anforderungen an die Ablagerung von mechanisch-biologisch vorbehandelten Abfällen festgelegt worden. Die Verordnungen werden nicht nur das Verfahrenskonzept, sondern maßgeblich auch die Betriebsführung der MBA und den Betrieb der Deponie bestimmen.
Mit Umsetzung der Anforderungsprofile wird sich nicht nur der technische und der Emissionsstandard der künftigen MBA deutlich verbessern; darüber hinaus werden sich voraussichtlich auch die regionalen Unterschiede bei den Entsorgungspreisen nivellieren.
Durch den Verordnungscharakter und aufgrund der z. T. sehr konkreten Festlegungen im Detail, die deutlich über das Maß von Zielfestlegungen hinausgehen, hat der Gesetzgeber den Gestaltungs- und Interpretationsspielraum der Planer und Vollzugsbehörden sehr eingeschränkt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2001.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2001 |
Veröffentlicht: | 2001-08-01 |
Seiten 461 - 468
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