Am 01.03.2003 trat die Altholzverordung (AltholzV) in Kraft. Sie setzt den Leitgedanken des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, den Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung, konsequent um. In § 10 sind darum auch die Pflichten der Erzeuger und Besitzer zur Getrennthaltung von Altholz festgelegt. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die kommunale Sperrmüllsammlung existieren noch unterschiedliche rechtliche Interpretationen, ob die AltholzV hierbei die getrennte Sammlung und Verwertung/Beseitigungvon Altholz fordert. Einige Bundesländer beziehen sich in Erlassen auf eine Getrennthaltungspflicht oberhalb der Mengenschwelle des § 10 der AltholzV. Einen Schritt weiter geht der Abfallrechtsausschuss (ARA) der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), welcher in seinem Beschluss die Getrennthaltungspflicht für Altholz auch unterhalb der Mengenschwellen der AltholzV geltend macht. Nicht zuletzt unter dem Aspekt günstiger Verwertungsmöglichkeiten für Altholz aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) lohnt es, auch einen Blick auf die Optionen der getrennten kommunalen Sperrmüll-und Altholzsammlung zu werfen.
Aus der derzeitigen Praxis und den diskutierten Ansichten bei Interpretation der AltholzV ergeben sich folgende Möglichkeiten der Sperrmüll- und Altholzsammlung:
1. Gemischte Sammlung von Sperrmüll und Altholz mit anschließender gemischter Verwertung/Beseitigung
2. Gemischte Sammlung von Sperrmüll und Altholz mit anschließender Sortierung und Altholzverwertung
3. Getrennte Altholzsammlung für das gesamte Altholz mit anschließender Altholzverwertung
4. Getrennte Altholzsammlung nur über der in § 10 der AltholzV festgelegten Mengenschwelle mit anschließender Altholzverwertung
Option 1) ist derzeit noch der Regelfall. Die Optionen 2) und 3) werden bereits in einigen Entsorgungsgebieten praktiziert. Option 4) würde sich ggf. aufgrund der AltholzV neu ergeben.
Unabhängig von den rechtlichen Interpretationen sollen die Umsetzbarkeit der getrennten Altholzsammlung und die Wirtschaftlichkeit bei den verschiedenen Systemen der Sperrmüllsammlung betrachtet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2003.11.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2003 |
Veröffentlicht: | 2003-11-01 |
Seiten 568 - 571
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