Nach dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft- Wärme-Kopplung vom 12. 5. 2000 (KWKG 2000) müssen Netzbetreiber Strom in bestimmter Höhe vergüten, der aus Kraftwerken mit KWK-Anlagen auf Basis von Abfall stammt und für den vor dem 1. 1. 2000 ein Liefervertrag abgeschlossen wurde. In einer aktuellen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, wann ein solcher vor dem 1. 1. 2000 abgeschlossener Liefervertrag vorliegt (Urteil vom 6. 10. 2010 – VIII ZR 15/10). Es hatten der Betreiber einer Müllverbrennungsanlage und ein Energieversorgungsunternehmen 1994 einen Liefervertrag geschlossen, wonach der Versorger den beim Anlagenbetrieb anfallender Überschussstrom bezieht. Der Vertrag wurde zum 30. 6. 2000 beendet, später jedoch verlängert, wobei die Parteien eine rückwirkende Geltung der Vergütungsregelung vereinbarten. Der Bundesgerichtshof befand, der Vertrag sei nicht vor dem 1. 1. 2000 abgeschlossen worden. Die vereinbarte Rückwirkung sei nicht geeignet gewesen, die erforderliche Vertragskontinuität herzustellen. Die Klage auf Zahlung von zusätzlicher KWK-Vergütung i. H. v. rund EUR 2.500.000,– wies er daher ab.
Under the 2000 Act on Protection of CHP Electricity, grid operators have to pay a certain remuneration for waste-based electricity („waste to energy“) stemming from CHP power plants if an agreement was concluded before 1 January 2000 under which the electricity is taken over by a utility company. In a current decision, the Federal Court of Justice dealt with the requirements for meeting this deadline (judgment of 6 October 2010 – VIII ZR 15/10). In the respective case, the operator of a waste incineration plant and a utility company had agreed in 1994 that the utility company receives the electricity surplus resulting from the operation of the plant. The agreement was terminated by 30 June 2000 but prolonged by the parties at a later stage. In the prolongation agreement, the parties provided for retrospective effect of the remuneration to be paid. The Federal Court of Justice rejected such retroactive prolongation of expired CHP electricity supply contracts. According to the Court, the agreed retroactive effect was not apt to establish the necessary continuity of the agreement. The lawsuit for payment of about EUR 2,500,000 was therefore repelled.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2011.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-02-14 |
Seiten 77 - 78
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