Ab dem 01. 01. 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 05. 07. 2017. Damit wird die Verpackungsverordnung abgelöst. In § 15 VerpackG werden Vorschriften für die Erfassung von Verpackungen durch Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber getroffen, die typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Damit wird bewährten herstellergetragenen Rücknahme- und Entsorgungssystemen eine eindeutige rechtliche Grundlage für deren zukünftigen Betrieb zur Verfügung gestellt. PAMIRA ist ein solches herstellergetragenes System. Der Aufsatz beschreibt insbesondere die Diskussionen um diese Vorschrift im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.
On January 1st, 2019 the new German packaging law of July 5th, 2017 (Verpackungsgesetz – VerpackG) is coming into force. This law supersedes the German packaging regulation. Para 15 VerpackG covers provisions for the collection of packaging by manufacturers and following distributors in the supply chain, which typically does not accrue as waste by private end-users. With this provisions reliable container management systems developed by manufacturers is given a definite and clear legal basis for their business in future. PAMIRA is such a container management system. The essay describes specially the discussions concerning para 15 VerpackG in the context of the legislative procedure.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2017.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-10 |
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