Mit der am 1. März 2001 in Kraft getretenen Abfallablagerungsverordnung wird das Ende der Ablagerung von unbehandelten Siedlungsabfällen auf nicht dem Stand der Technik entsprechenden Deponien zum 31. Mai 2005 bzw. 15. Juli 2009 gesetzlich festgeschrieben.
Das löste bundesweit Aufschreie der Entrüstung hinsichtlich Einschränkungen der erreichten Besitzstände für den Weiterbetrieb von Altdeponien ggf. sogar mit unbehandelten Abfällen und Forderungen für den Ausgleich der aufgetretenen wirtschaftlichen Härten aus. Dabei steht die Terminkette für den Übergang zur Abfallbeseitigung nach dem Stand der Technik schon lange fest.
Mit der TA Siedlungsabfall vom Mai 1993 wurde ein Übergangszeitraum von 12 Jahren für die Schaffung von Behandlungskapazitäten und die Nachrüstung der bestehenden Deponien vorgegeben. Durch entsprechende rechtzeitige Berücksichtigung dieser Vorgaben in den Anlagenplanungen und ihre Umsetzung im behördlichen Vollzug hätten die jetzt bei einigen Entsorgungsträgern auftretenden Probleme vermieden bzw. zumindest wesentlich gedämpft werden können.
Natürlich ist eine derartige gezielte Abfallwirtschaftsplanung aufgrund der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und Interessenlagen nicht konfliktfrei und erfordert ein einheitliches Behördenhandeln sowie ein Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten. Im Freistaat Thüringen hat man sich sowohl in den betreffenden Einzelfällen als auch gesamtlandesplanerisch unter maßgeblicher Beteiligung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) und der kommunalen Spitzenverbände dieser Aufgabe gestellt.
Im Ergebnis eines mehrjährigen Abstimmungsprozesses teils unter persönlicher Leitung und Mitwirkung des Thüringer Ministers für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Herrn Dr. Sklenar entstand ein Deponiekonzept zur Vermeidung von Überkapazitäten auf Hausmülldeponien, das in den Landesabfallwirtschaftsplan aufgenommen wurde und dessen Umsetzung einen termingerechten Übergang zum Stand der Technik bei Minderung der betriebswirtschaftlichen Risiken ermöglicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2002.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2002 |
Veröffentlicht: | 2002-05-01 |
Seiten 250 - 259
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