Das erste Heft der Müll und Abfall beschäftigte sich 1969 fast ausschließlich mit Abfallbeseitigung. Erst knapp drei Jahre später trat 1972 in Deutschland mit dem „Gesetz über die Beseitigung von Abfällen (Abfallbeseitigungsgesetz – AbfG)“ das erste Abfallgesetz in Kraft. Die zweite Gesetzesauflage von 1986 hatte bereits die Vermeidung mit im Titel, „Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz – AbfG)“. 1994 wurde das „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz – KrW-/AbfG)“ verabschiedet, das 2012 vom Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) abgelöst wurde. Man sollte meinen, Deutschland habe eine lange Abfallvermeidungs- und Kreislaufwirtschaftstradition und seine Hausaufgaben auf diesen Gebieten genauso gut erledigt wie im Bereich der Abfallbeseitigung.
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