Die Abfallwirtschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen ist inzwischen zu einem gewissen Abschluss gekommen. In allen fünf Regierungsbezirken sind Abfallwirtschaftspläne aufgestellt worden und ganz überwiegend insoweit, als es darum geht, Abfälle in Vorbehandlungsanlagen zu lenken, für verbindlich erklärt worden. Angesichts dessen, dass es nur wenige Bundesländer gibt, die mit dem Ziel einer Umsetzung der Anforderungen der TA-Siedlungsabfall Abfallwirtschaftspläne aufgestellt und für verbindlich erklärt haben und der unterschiedlichen Abfallentsorgungsinfrastruktur in den einzelnen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen, erscheint es sinnvoll, die Abfallwirtschaftspläne in Nordrhein-Westfalen miteinander zu vergleichen und zu analysieren, welche Wege in Richtung auf eine Messung des Bedarfs an Entsorgungsanlagen sowie einer Lenkung von Abfallströmen in Vorbehandlungsanlagen hierbei beschritten wurden.
Aus kommunaler Sicht ist dies von besonders nachhaltigem Interesse: Das ist deshalb der Fall, weil die Abfallwirtschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen von den kommunalen Gebietskörperschaften zu Beginn des Planungsprozesses mit Argusaugen beobachtet worden ist. Die Erwartungen an die Planung waren sehr unterschiedlich. Während die einen für ihre konkrete Situation große Erwartungen vor allem in die Lenkungsfunktion der Abfallwirtschaftsplanung setzten, standen die anderen ihr gerade wegen dieser Funktion kritisch bis ablehnend gegenüber.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2001.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2001 |
Veröffentlicht: | 2001-05-01 |
Seiten 285 - 295
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