Ein vorrangiges Ziel der Abfallwirtschaft ist die Reduzierung der zu entsorgenden Abfallmenge durch Maßnahmen der Vermeidung, Verminderung und Verwertung anfallenden Abfalls. Für die zukünftige Entwicklung der Restabfallentsorgung in Thüringen müssen die bestehenden und zu erwartenden gesetzlichen Regelungen beachtet werden. Von zentraler Bedeutung für die Restabfallbehandlung ist dabei die TA Siedlungsabfall. Weiterhin sind die Thüringer Abfallwirtschaftsplan-Verordnung und das darauf basierende Merkblatt 189 „Zur Durchführung von Hausmüllanalysen“ zu beachten. Die getrennte Sammlung von Bioabfällen und Wertstoffen und deren Behandlung ist ein wichtiger Teil der Abfallverwertung.
Gewährleistet wird dies durch die Sammlung von Papier/Pappe, Glas, Verbund- und Kunststoffen sowie organischen Abfällen in getrennten Behältnissen. Diese Methode ist aber leider noch nicht ausreichend, um den Resthausmüll als auch allen übrigen Abfall, z. B. Gewerbemüll und Sperrmüll, von möglichst allen Wertstoffen zu entfrachten und damit den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Zudem muß während der Sortierarbeiten auch mit einer erheblichen Belastung der Arbeitnehmer mit biologischen Arbeitsstoffen, ausgehend vom Sortiergut, gerechnet werden. Zur Erfassung des potentiellen Gesundheitsrisikos und zur Bewertung spezifischer Maßnahmen zum Arbeitsschutz wurden Messungen zur Erfassung luftgetragener Mikroorganismen durchgeführt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1999.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 1999 |
Veröffentlicht: | 1999-01-01 |
Seiten 14 - 21
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