Unter dem Druck der Öffentlichkeit und Politik werden insbesondere kommunale Entsorger immer mehr gezwungen, Kosten zu sparen, Ressourcen optimal einzusetzen und den Qualitätsstandard permanent zu verbessern. Der Landkreis Ebersberg ist an einer ökologisch vertretbaren und kostengünstigen Abfallentsorgung seit Jahren sehr interessiert und hat im Vergleich mit anderen Landkreisen diesbezüglich schon gute Grundlagen geschaffen. Die eigenwillige dezentrale Kompostierung der Bio- und Gartenabfälle ist nicht nur ein Ausdruck der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichterfüllung der Abfallentsorgung, sondern zeigt die Bestrebung, ein Abfallwirtschaftskonzept individuell für den Landkreis zu entwickeln. Hierfür hat der Landkreis inzwischen 14 Kompostier- und Vergärungsanlagen eingerichtet, die mit Hilfe der Dreiecksmietenkompostierung im Freien und Trapezmietenkompostierung durch den Landwirt betreut werden. Das Spannungsfeld der gesetzlichen Vorgaben, der Politik (Landrat), der Kostenreduzierung (Bürger) und zugleich den Umweltschutzgedanken gerecht zu werden, stellt eine Herausforderung dar, mit deren Umsetzung nicht nur das Landratsamt und die Kommunen, sondern auch jeder einzelne Bürger gefordert ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2001.02.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2001 |
Veröffentlicht: | 2001-02-01 |
Seiten 69 - 78
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