Die Ablagerung organischer Stoffe ist seit längerer Zeit Gegenstand der Diskussion. So wurde in der TA Siedlungsabfall der Gehalt an organisch gebundenen Kohlenstoff (TOC) limitiert. Für Aschen aus Abfallverbrennungsanlagen ist jedoch bekannt, dass ein Teil des in ihnen enthaltenen Kohlenstoffs als „elementarer Kohlenstoff“ vorliegt, der sich bei einer Deponierung inert verhält. Mit der üblichen Methodik zur Bestimmung des TOC wird neben den relevanten organischen Komponenten auch der inerte, elementare Anteil des Kohlenstoffs erfasst, so dass bei Verbrennungsrückständen die Konzentration der Anteil des eigentlich relevanten abbaubaren Kohlenstoffs unter Umständen zu hoch eingeschätzt wird. Eine Methode zur Unterscheidung von „elementarem“ und „abbaubarem“ Kohlenstoff ist deshalb von großer Bedeutung für die Entsorgungswirtschaft.
Eine anerkannte Methode zur Unterscheidung von elementarem und abbaubarem Kohlenstoff ist die VGB-Methode. Dabei wird die Probe bei 850 °C unter Stickstoff thermisch behandelt und der Restkohlenstoffgehalt bestimmt. Aus diesem Wert wird anschließend die Menge des abbaubaren organischen Kohlenstoffs berechnet.
Die vorgenommenen Untersuchungen zeigen, dass der „abbaubare organische Kohlenstoff“ auch durch eine direkte Messung erfasst werden kann. Separat durchzuführende Aufarbeitungsschritte bei hoher Temperatur und unter Inertgas entfallen, wodurch der Aufwand zur Bestimmung des AOC erheblich verringert wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2001.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2001 |
Veröffentlicht: | 2001-01-01 |
Seiten 24 - 28
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