Die Pflicht zur Getrenntsammlung nach Elektrogesetz wirkt sich unwesentlich auf den E-Schrottgehalt im Restabfall aus. Mitte und Ende des Jahres 2006 wurde beispielhaft der Restabfall Dresdens auf den EAG-Gehalt hin untersucht. In den Stichproben wurden 1,3 Gewichtsprozent EAG festgestellt. Diese Größenordnung entspricht Werten aus eigenen Erhebungen in Berlin, Brandenburg und Sachsen aus den Vorjahren. Die EAG-Gehalte unterschieden sich in Abhängigkeit der Bebauungsstruktur signifikant. Die Bebauungsstruktur IV–V zeigte mit EAG-Anteilen von rund 1,8 Gewichtsprozent annähernd den doppelten Gehalt an E-Schrott im Vergleich zu den Gebietsstrukturen III und I. Jedoch bedarf dieser Wert aufgrund eines relativ hohen Gewerbeanteils an der Sammeltour einer weiteren Überprüfung. Für den gesamten Dresdner Restabfall wurde ein EAG-Anteil von 1 % nach Umsetzung der Getrennthaltungspflicht errechnet. Die Autoren gehen davon aus, dass dieser Wert weiterhin exemplarisch für den überwiegenden Teil der deutschen Kommunen steht.
The obligation to collect WEEE separately according to the German Electrical and Electronic Equipment Act (ElektroG) has no impact on the content of small electric and electronic devices in residual household waste. Household waste in the city of Dresden has been investigated in view of its content of WEEE. The samples contained 1.3 mass-% of small WEEE which is equal to former investigations from 2004 and 2005. In total approx. 1 mass-% of WEEE in household waste has been calculated for 2006. The authors assume that this percentage is exemplary for a wide range of German communities.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2007.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-07-18 |
Seiten 325 - 327
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