Seit mehr als einem Jahrzehnt wird in Deutschland über eine Elektroaltgeräte- bzw. IT-Geräte-Verordnung gestritten, ohne dass eine Einigung gefunden worden wäre. Nun müsste der deutsche Verordnungsgeber bis 13. August 2004 die europäische WEEE-Richtlinie in eine nationale Verordnung – die Elektro-Verordnung (ElektroV) – gießen. Das wird aufgrund des parlamentarischen Prozesses zeitlich nicht mehr gelingen. Dennoch müssen Hersteller von Elektro- und Elektronik-Geräten ihre Altgeräte ab 13. 8. 2005 entgeltfrei zurücknehmen und verwerten sowie alle damit zusammenhängenden Probleme gelöst haben.
Doch auch inhaltlich ist – nachdem die Vorgaben aus Brüssel beschlossen, die „Messen“ also „gelesen“ sind – im Gegensatz zu mancher Auffassung die neue Produktverantwortungs-Verordnung noch keineswegs in „trockenen Tüchern“. Bislang liegt nur ein „Eckpunkte-Papier“ des Bundesumweltministeriums (BMU) vom Frühjahr 2003 vor. Kernstreitpunkt: Die „geteilte“ Produktverantwortung und ihre Auswirkungen.
Die Autoren diskutieren die bislang geplanten Regelungen der kommenden Elektro-Verordnung sowie die Einstellungen diverser Akteure – Hersteller, Handel, Entsorger, Soziale Betriebe, Landesministerien und Kommunen sowie deren jeweilige Vertreter und Verbände – insbesondere aus dem Blickwinkel der geforderten Einsammlung von Elektroaltgeräten durch die öffentlichen Entsorgungsträger sowie aus Sicht der Entsorgungswirtschaft. Ohne dabei die Aspekte und Forderungen der übrigen Akteure aus den Augen zu verlieren.
Denn eines ist sicher: Diese „Elektro-Verordnung“ wird Anforderungen an alle Beteiligte stellen, die über die bislang bekannten Produktverantwortungs-Verpflichtungen etwa aus der Verpackungs-Verordnung weit hinausgehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2004.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-03-01 |
Seiten 111 - 126
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