Im Rahmen von Abfallbehandlung, -recycling und -entsorgung entstehen an vielen Stellen klimarelevante Emissionen. Hier sind z. B. die Methanemissionen aus Deponien oder die Kohlendioxidemissionen bei der thermischen Nutzung der Abfälle zu nennen. Auf der anderen Seite können jedoch einzelne Behandlungs- und Verwertungsprozesse auch zu einer Klimaentlastung beitragen; dies gilt z. B. für die energetische Verwertung von Biomasse aus Abfällen, mit der fossile Energieträger eingespart werden können. In diesem Spannungsfeld ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, Klimaschutzprojekte in die Abfallwirtschaft zu integrieren.
Während im ersten Teil des vorliegenden Beitrags (Heft 04/2005) die Möglichkeiten, die die Instrumente des Emissionsrechtehandels für internationale Projekte eröffnen, erläutert worden sind, will der zweite Teil exemplarisch die Handlungsoptionen und die zukünftigen Tendenzen im Bereich Emissionsrechtehandel für die nationale Abfallwirtschaft darstellen. Eine ausführlichere Darstellung der Grundlagen des Emissionsrechtehandels sowie der im Kyoto-Protokoll niedergelegten Vereinbarungen und Instrumente findet sich in Teil 1 des vorliegenden Artikels. Nachfolgend werden die im europäischen und deutschen Kontext relevanten Reglungen detaillierter erläutert und deren Anwendungsfälle exemplarisch für den Bereich thermische Abfallbehandlung, Einsatz von Ersatzbrennstoffen und nationale Ausgleichsprojekte diskutiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2005.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-05-01 |
Seiten 267 - 272
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