Die zentralen Definitionen und Regelungen des KrW-/AbfG sind so unpräzise und auslegbar gestaltet, dass sie nahezu beliebig interpretiert werden können. Eine Klärung lässt sich nur durch eine Novellierung des Gesetzes erreichen.
In diesem Beitrag werden die Begriffe „Produkt“ und „Abfall“ anhand verschiedener gesetzlicher und anderer Grundlagen herausgearbeitet, neu definiert und im Rahmen eines vereinfachten Stoffkreislaufmodells der Zusammenhang zwischen Produktionswirtschaft und Abfallwirtschaft hergestellt. Es zeigt sich, dass Neudefinitionen allein nicht ausreichen, die bekannten Probleme zu lösen, zusätzliche Begrifflichkeiten sind erforderlich. Anhand von Widersprüchen und unterschiedlichen Interpretationen der geltenden Gesetzeslage ergibt sich ein Vorschlag, wie die Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung auflösbar ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2000.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2000 |
Veröffentlicht: | 2000-05-01 |
Seiten 258 - 270
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