Im Rahmen des bundesweiten Verbundvorhabens „Mechanisch-biologische Vorbehandlung von zu deponierenden Abfällen“ des Umweltbundesamtes Berlin bzw. des BMBF (17 Teilvorhaben, TV) wurde sowohl das Projekt „Erschöpfende Vergärung von Restmüll mit Hygienisierung und Schadstoffabbau“ (BTN GmbH) als auch das gekoppelte Projekt „Mikrobiologisch-biochemische Charakterisierung von Prozeßvarianten zur erschöpfenden Vergärung von Restmüll“ (FH Hamburg/Bergedorf) gefördert. Im Verbund wurden verschiedene Konzepte im Labor- oder Pilotmaßstab durchgetestet: Gänzlich aerobe, aerob-anaerobe Wechselverfahren, primär anaerobe Verfahren (mit aerober Nachrotte/Nachbehandlung).
Nach der neuen Technischen Anleitung Siedlungsabfall muß Restmüll („Rest des sortierten Hausmülls“) vor einer Deponierung inertisiert bzw. mineralisiert werden, da dieser je nach Herkunft immer noch 20–50% biogene organische Stoffe enthalten kann, welche zu gasförmigen und wäßrigen Emissionen führen können. Das bundesweite BMBF-Verbundvorhaben zielt letztlich darauf ab, indirekt dem Deutschen Bundestag eine Empfehlung abzugeben, inwieweit eine biologische Kalt-Inertisierung zwecks sicherer Deponierung zur Minimierung der relativ teuren thermischen Verwertung führen kann. Es geht insbesondere um die hochorganische Siebfraktion des Restmülls mit einer Obergrenze von 40–60 mm, für die mit 5000 kJ/kg eine thermische Verwertung unvorteilhaft und nicht statthaft wäre.
Die energetisch günstigen Vergärungsverfahren haben den Vorteil, daß die Biomasseneubildung im Gegensatz zur Kompostierung vernachlässigbar ist (Scherer 1996). Auch wegen der Methanbildung und des teilweise größeren Substratspektrums (AOX) ist der anaerobe Abbau derzeit sehr aktuell (Speece 1996). Daher sind für eine hohe Mineralisierung Vergärungsverfahren prinzipbedingt vorzuziehen. Durch verfahrenstechnische Variierungen sollte ein über den Stand der Technik hinausgehender Abbaugrad und damit eine Minimierung und besonders gute Stabilisierung organischer Restmüllfraktionen erreicht werden. Außerdem wurde geprüft, ob eine Nachrotte als wichtiger Kostenfaktor eingespart werden könnte, um dennoch die üblichen Deponiegrenzwerte in Form biologischer Abbaubarkeitstests einzuhalten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1999.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 1999 |
Veröffentlicht: | 1999-03-01 |
Seiten 150 - 158
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