Mit der Novellierung der 1. BImSchV im Jahr 2010 und der Vollzugsempfehlung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) aus dem Jahr 2017 wurden Regelungen für die Zulassung und den Betrieb von Kesselanlagen festgelegt, die mit Regelbrennstoffen des § 3 Abs. 1 Nr. 8 betrieben werden. In diese Gruppe fallen insbesondere Getreidestroh sowie Getreideausputz und Landschaftspflegematerial wie z. B. Heu. Der Mangel an geeigneten Prüfbrennstoffen und Unsicherheiten bezüglich ihres verbrennungstechnischen Verhaltens bei der Typprüfung verhinderten jedoch bisher die Zulassung von Kesselanlagen in Deutschland. Im vorliegenden Beitrag wird daher die Herstellung von nicht-holzartigen, biogenen Prüfbrennstoffen demonstriert und die Prüfung einer Kesselanlage exemplarisch mit zwei Prüfbrennstoffen gemäß der vorgesehenen Brennstoffkategorien durchgeführt. Im Ergebnis konnte unter Typprüfbedingungen gezeigt werden, dass die Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Vorgaben des LAI für den Betrieb mit den beiden Prüfbrennstoffen im Volllastbetrieb unterhalb von 100 kW eingehalten werden können.
With the amendment of the 1st ordinance of the German emission control act (1. BImSchV) in 2010 and the recommendations of the federal committee for air pollution control from 2017, regulations for the approval and operation of small-scale biomass boilers operated with regular fuels according to § 3 para. 1 no. 8 were established. These regular fuels include in particular cereal straw as well as cereal grains and landscape conservation material such as hay. However, the lack of suitable test fuels and uncertainties regarding their performance during type testing have so far prevented the approval of biomass boilers in Germany. Therefore, the production of non-woody biogenic test fuels was demonstrated and the testing of a small-scale biomass boiler was performed with two test fuels. As a result, considering the regulatory criteria, it could be shown under type test conditions that the emission thresholds of the 1. BImSchV can be met for the operation with both test fuels.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2020.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-09 |
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