Die Technische Anleitung Siedlungsanfall sieht seit Juni 1993 die Entgasung von Siedlungsabfalldeponien vor. Nachträglich installierte Entgasungsanlagen werden meist als sogenannte Deponiegasbrunnen mittels Bohrverfahren in den Deponiekörper niedergebracht.
Es kommen sowohl Greiferbohrverfahren als auch Drehbohrverfahren zum Einsatz, mit denen sich die Gasbrunnen mit Durchmessern von etwa einem Meter abteufen lassen. Die Bohrungen werden bis zu einer gewissen Teufe oder vollständig mit Mantelrohren gesichert, die Endteufen sind jeweils abhängig von der Mächtigkeit des Deponiekörpers.
Für die Erstellung und den Betrieb begehbarer Schächte fordern die „Sicherheitsregeln für Deponien“ (ZH 1/178, GUV 17.4) Maßnahmen der technischen Belüftung zur Verhinderung einer toxischen oder explosionsfähigen Atmosphäre. Beim Erstellen von Deponiegasbrunnen erstrecken sich die Lüftungsmaßnahmen nur auf den durch austretendes Deponiegas gefährdeten Bereich oberhalb der Bohrung. Innerhalb der Bohrung werden in der Regel keine Explosionsschutzmaßnahmen ergriffen, so daß dort durch Vermischung von Deponiegas und Luft die Bildung eines explosionsfähigen Teilbereichs zu erwarten ist. Der mögliche Schaden durch eine Explosion hängt vom Volumen und der räumlichen Verteilung der explosionsfähigen Atmosphäre ab. Eine Gefährdung des Bohrpersonals durch eine Stichflamme oder eine Explosion läßt sich nicht ausschließen.
Die nachfolgenden Kapitel definieren die Explosionsgefahr und geben Ratschläge zur Verminderung dieser Gefahr.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1998.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 1998 |
Veröffentlicht: | 1998-05-01 |
Seiten 327 - 333
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