Die gerechte Lastenverteilung zwischen Privathaushalten und Gewerbe hinsichtlich der Kosten der kommunalen Abfallentsorgung ist eine wichtige Aufgabe der Kommunalpolitik. Der Landkreis Böblingen hat hier nach den Erfahrungen mit dem starken Mengenrückgang beim Gewerbe- und Baustellenabfall in den 90er Jahren verschiedene Gegenmaßnahmen ergriffen. Zum einen wurde eine Grundgebühr für alle Gewerbebetriebe eingeführt, um einen Teil der Vorhaltekosten aller Abfallentsorgungseinrichtungen auch vom Gewerbe zu erheben. Als weiteres wurde die Gewerbeabfallverordnung hinsichtlich Verwertungsquote und Mindestbehälterpflicht konsequent umgesetzt. Die Entsorgungskapazitäten im Restmüllheizkraftwerk Böblingen wurden auch für den Gewerbeabfall und den Geschäftsmüll geschaffen. Auf den vorüber gehenden Eng pass im Zusammenhang mit dem Ablagerungsverbot zum 01.06.2005 hat der Landkreis mit einer separaten Altholzerfassung reagiert. Somit bestehen dauerhaft ausreichende Entsorgungskapazitäten im Landkreis Böblingen sowohl für die Privathaushalte als auch die Gewerbebetriebe. Eine Liberalisierungsdiskussion zur Teilprivatisierung der Gewerbeabfallentsorgung ist aus der Sicht des Landkreises Böblingen überflüssig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2006.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 540 - 544
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