Entsorgungspflichtige Körperschaften sind nach der neuen Gesetzeslage verpflichtet, getrennt gesammelte Garten- und Parkabfälle (Grüngut) einer Verwertung zuzuführen. Dabei stehen vor allem die ländlichen Regionen vor dem Problem der Verwertungsart. Insbesondere vor dem Hintergrund, daß diese organische Substanz auch regional einen Nutzen stiften sollte, so daß der regionale Stoffkreislaufgedanke erfüllt wird und es nicht zu einem ständigen Export von Nährstoffen kommt. Neben diesem ökologisch relevanten Bereich sind aber auch monetäre Aspekte zu berücksichtigen. Somit stellt sich die Frage nach einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Verwertungsmöglichkeit für eine ländlich geprägte Region bei einer relativ geringen (Grüngut-) Abfallmenge pro Jahr.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1999.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 1999 |
Veröffentlicht: | 1999-01-01 |
Seiten 22 - 28
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