Die in der Überschrift gestellte Frage mag manchem absurd erscheinen. Für den Praktiker allerdings, der sich täglich mit der Abgrenzung zwischen Produkt und Abfall beschäftigt, wird damit doch eine alltägliche Frage gestellt. Verwertbare und tatsächlich verwertete Abfälle und Reststoffe wurden nach altem Abfallrecht wie Produkte und Gebrauchsgüter behandelt, jedenfalls wenn die Verwertung in privater Regie erfolgte. Es war daher in der Regel unnötig, diese Stoffe gegenüber Produkten und anderen Nicht-Abfällen abzugrenzen. Mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes entfiel der Reststoffbegriff und der Abfallbegriff wurde nach europäischem Vorbild erweitert. Gleichzeitig wurden überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung einer verstärkten abfallrechtlichen Überwachung unterworfen. Da mit der Überwachung eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung für den Abfallbesitzer verbunden ist, erhält die Abgrenzungsfrage, was ist Abfall, was Produkt eine zentrale Bedeutung. Einige Ländervertreter sind der Auffassung, alle ehemaligen Reststoffe seien als Abfälle weiterzuführen. Sie verkennen dabei aber, daß unter Reststoffen auch viele Produkte, Gebrauchsgüter und sonstige „Nicht-Abfälle“ erfaßt wurden, die nach Reinigung oder Reparatur weiter genutzt werden. Beispiele für diese Stoffgruppen und dem, was man in der chemischen Industrie unter Reinigung und Reparatur versteht, sollen im folgenden näher erläutert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1998.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 1998 |
Veröffentlicht: | 1998-11-01 |
Seiten 710 - 713
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