Im Gegensatz zu verschiedenen anderen Bundesländern, in denen für die sogenannten Sonderabfälle eine Andienungspflicht mit ggf. einer Abgabe besteht, geht Sachsen den Weg der Kooperation. Dabei bedeutet „Kooperationsprinzip“, daß der Freistaat zur Lösung der Abfallprobleme zunächst einvernehmliche Regelungen mit den gesellschaftlichen Gruppen anstrebt, bevor zu Gesetzen und Verordnungen gegriffen wird. Bereits 1992 wurden im Freistaat Sachsen die „Grundsätze der Abfallwirtschaftspolitik“ verabschiedet, die wichtige Regelungen z. B. des KrW-/AbfG vorwegnahmen (z. B. Hierarchie Vermeiden/Verwerten/Beseitigen; Kreislaufwirtschaft; Produktverantwortung u.a.).
Im Ergebnis der Erarbeitung des „Abfallwirtschaftskonzeptes des Freistaates Sachsen“ (1995) wurde zur Unterstützung der sächsischen Industrie bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz die Industrieabfall-Koordinierungsstelle Sachsen (IKS) gegründet. Aufgabe dieser Stelle ist es, gemeinsam mit der Industrie innovative Maßnahmen des Vermeidens, Verwertens und ggf. auch des umweltverträglichen Beseitigens zu initiieren und zu koordinieren. An diesen Aufgaben arbeiten Wissenschaftler und Vertreter sächsischer Umweltbehörden mit. Zur Umsetzung dieser Anforderungen hat die IKS bisher sechs abfallwirtschaftliche Branchenarbeitskreise gebildet, die von der IKS moderiert werden und in denen diese auch die Geschäftsführung ausübt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1998.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 1998 |
Veröffentlicht: | 1998-04-01 |
Seiten 214 - 218
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