Mechanisch-biologische Anlagen (MBA) wurden 2001 über die AbfAblV für die Behandlung von Siedlungsabfällen vor der Ablagerung zugelassen. Seit dieser Zeit wird jedoch von Seiten es UBA und BMU über ein „Ziel 2020“ diskutiert, wonach die Behandlungstechniken so weiter entwickelt werden sollen, das ab 2020 alle Siedlungsabfälle verwertet werden. In diesem Beitrag werden die energetischen und stofflichen Verwertungsquoten über MBA dargestellt und mit denen von Verbrennungsanlagen verglichen. Ein völliger Verzicht auf die Ablagerung, als letzte Konsequenz aus dem Ziel 2020, ist unrealistisch, weil dauerhaft auch andere abzulagernde Abfälle anfallen werden. Weiterhin sind ökologische Vorteile eines Deponieverzichts für MBA nicht erkennbar. Durch Weiterentwicklung der MBA-Technik ist eine Erhöhung der Verwertungsquoten im Sinne des Ziels 2020 zu erreichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2006.03.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-03-01 |
Seiten 120 - 132
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