Bei der Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen sind bei der Auswahl der zulässigen Entsorgungswege eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Durch das Inkrafttreten der EG-Verordnung Nr. 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte wurde der Umgang mit diesen Abfällen auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Die EG-Verordnung (im Folgenden: „Hygieneverordnung“) ist seit dem 1. Mai 2003 in den Mitgliedsstaaten anzuwenden. Sie verfolgt das Ziel, jegliches Risiko der Verbreitung von Krankheitserregern und Rückständen durch tierische Nebenprodukte zu vermeiden und damit ein hohes Gesundheitsschutzniveau für Mensch und Tier sicherzustellen. Der folgende Beitrag stellt die veränderte rechtliche Situation insbesondere für die Entsorgung von Küchen- und Speiseabfälle vor und geht auf die nationalen und europäischen Regelungen sowie auf die bestehenden Unterschiede ein. Anschließend werden ausgehend von den neuen Vorschriften Handlungsmöglichkeiten und Empfehlungen für den Umgang und die Behandlung von Küchen- und Speiseabfällen formuliert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2003.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2003 |
Veröffentlicht: | 2003-11-01 |
Seiten 586 - 592
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