Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Evaluierung der Düngeverordnung (BLAG) fordert in ihrem Abschlussbericht „Evaluierung der Düngeverordnung – Ergebnisse und Optionen zur Weiterentwicklung“ die für Stickstoff aus tierischen Ausscheidungen geltende Ausbringungsobergrenze von 170 kg N/ha auf alle organischen Düngemittel einschließlich Kompostprodukte auszuweiten. Ferner wird derzeit für die landwirtschaftliche Kompostverwertung eine Aufbringungssperre vom 15. Dezember bis zum 31. Januar diskutiert. Diese überzogenen Forderungen werden den Düngeeigenschaften von Kompostprodukten nicht gerecht, da der Stickstoff im Kompost überwiegend dem Humusaufbau dient und nicht in pflanzenverfügbarer Form vorliegt. Die Umsetzung dieser Forderung würde dazu führen, dass Kompostprodukte gegenüber Wirtschaftsdüngern mit hohen Gehalten an verfügbarem Stickstoff bei der Vermarktung erheblich benachteiligt würden.
The Federal-State Working Group on the Evaluation of the Fertiliser Ordinance (BLAG) calls in its final report, „Evaluation of the Fertilizer Ordinance – results and options for developing“ to expand the application limit of nitrogen of 170 kg N/ha from animal excreta output to all organic fertilizers, including compost products. Moreover, the representatives discuss an application lock for agricultural compost utilization from 15 December until 31 January. This demand doesn’t meet the requirements of fertilizing properties of compost products, in so far as the nitrogen in compost isn’t present in plant-available form but is primarily utilized to build up humus. The implementation of this requirement would put compost products in disadvantage in the marketing compared to manure with high levels of available nitrogen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2014.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-09 |
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