Kunststoff-Verpackungsabfälle aus DSD-Sammlungen sind nach der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) werkstofflich oder rohstofflich zu verwerten. Über die Mindestquote für die stoffliche Verwertung (60 %) hinausgehende Mengen können auch energetisch verwertet werden.
Die Verbrennung von unter die Mindestverwertungsquote fallenden Verpackungsabfallmengen aus DSD-Sammlungen (speziell der Mischkunststofffraktion) zusammen mit dem Hausmüll in Müllverbrennungsanlagen (MVA) wird als alternative Verwertungsoption viel diskutiert. Der Umweltrat empfiehlt im Umweltgutachten 2000, die getrennte Erfassung und (stoffliche) Verwertung von Kunststoffverpackungen auf großvolumige Hohlkörper und Folien zu begrenzen. Kleinteilige Kunststoffverpackungen sollten mit dem Restabfall erfasst und in MVA energetisch verwertet werden.
Bei bisher durchgeführten Untersuchungen zur energetischen Verwertung der Mischkunststofffraktion in MVA wurden Einzelanlagen oder der BRD-Durchschnitt betrachtet. Sie zeigten, dass der ökologische Nutzen entscheidend davon abhängig ist, welcher Anteil der erzeugten Energie entsprechend den Standortbedingungen vermarktet werden kann. Das betrifft v. a. die Wärmenutzung. Im Vergleich zu rohstofflichen Verwertungsverfahren wurde gefunden, dass die Müllverbrennung bei einem hohen energetischen Gesamtnutzungsgrad energetisch gleichwertig mit den besten rohstofflichen Verfahren einzustufen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2002.12.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2002 |
Veröffentlicht: | 2002-12-01 |
Seiten 651 - 658
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