Aus Sicht der privaten Entsorgungsbranche wird die Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen noch von zu vielen zuständigen Behörden nicht mit der notwendigen Konsequenz verfolgt, obwohl ab dem 01.01.2015 ein Gesetzesverstoß droht. Dabei stellen die organischen Abfälle mit 30 bis 40 Prozent die größte Wertstofffraktion in privaten Haushalten dar. Seit Jahren fordert der BDE einen eigenen Abfallschlüssel für die Inhalte der Biotonne (Biogut). Ein Gutachten, das die Zulässigkeit der gewerblichen Sammlung von getrennt erfassten Bioabfällen bestätigt hat, hat zudem ergeben, dass diese Abfälle einen eigenen Abfallschlüssel im Europäischen Abfallverzeichnis benötigen. Die Zuordnung zum ASN 20 03 01 ist europarechtswidrig.
From the perspective of the private waste management industry, too many competent authorities do not pursue with necessary consequence the obligation for separate collection of biowaste, although a violation of law threatens as of 01/01/2015. This happens even though the organic waste represents the largest recyclable resource in the private household with 30 to 40 percent. For years the BDE calls for an own waste code for the content of the biowaste bin (so called “Biogut”). An expert opinion, which has confirmed the admissibility of the commercial collection of separately collected biowaste, has also shown that these wastes require an own waste code in the European Waste Catalogue. The assignment to the EWC 20 03 01 is against European law.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2015.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-16 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: