Abgeschlossene Deponien unterliegen der Nachsorge. Für Altablagerungen außerhalb des Geltungsbereiches der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) sind nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren Gefahrenabwehrmaßnahmen anzuwenden. Die Aufwendungen für diese Leistungen sind schwer kalkulierbar, da Schäden oftmals noch nicht zu Tage getreten sind, jedoch jederzeit auftreten und dann hohe Kosten bei unterschiedlichsten Schadensfolgen verursachen können.
Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) bildet seit vielen Jahren Rückstellungen für die Aufwendungen der von ihr zu betreuenden Altablagerungen. Art und Höhe dieser Rückstellungen werden jährlich durch Wirtschaftsprüfer begutachtet. Dennoch bestand seitens der SRH der Wunsch nach einer Vereinheitlichung der Rückstellungsberechnungen für die unterschiedlichen ehemaligen Hausmülldeponien. Deshalb wurde im Jahr 2003 die URS Deutschland GmbH beauftragt, am Musterbeispiel einer Altablagerung ein weitgehend standardisiertes Verfahren zur Berechnung des Rückstellungsbedarfs zu entwickeln. Der vorliegende Artikel stellt die von Dr. Adrian Bowden (URS) entwickelte „RISQUE“-Methode und die Anwendungsergebnisse für die betrachtete Altablagerung dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2004.09.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-09-01 |
Seiten 430 - 436
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