Der heute zunehmend als ökologisch und ökonomisch optimal eingeschätzte Weg der untertägigen Abfallverbringung in tiefliegenden Salzformationen, z. B. in stillgelegten Salzbergwerken, kann bislang nur für bestimmte Industrie- und Massenabfälle beschritten werden, welche die gesetzlichen Anforderungen betreffend bakteriell zersetzungsfähige – also gas- und geruchsbildende – organische Abfallbestandteile, erfüllen können. Gemäß Versatzverordnung (VersatzV) vom 12. August 2004 ist der biologisch abbaubare TOC auf maximal 6 % der Abfall-Trockenmasse limitiert. Um diesen Entsorgungsweg zukünftig auch für Abfälle gangbar zu machen, für welche dieser Weg heute versperrt ist, könnte ein neues Verfahren – die Salzkonservierung von Abfällen – zur Anwendung kommen. Das Verfahren wäre nicht nur für zahlreiche industrielle Abfälle mit höheren TOC-Werten geeignet, sondern grundsätzlich auch für kommunale Klärschlämme oder andere Siedlungsabfälle.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2004.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-11-01 |
Seiten 559 - 562
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