Die Verwendung von Klärschlamm als Düngemittel oder Bodenverbesserungsmittel ist in vielen Ländern unter Berücksichtigung bestimmter Grenzen erlaubt. In Klärschlämmen und Böden gilt Cadmium aufgrund seiner Mobilität, aber auch wegen seiner humantoxischen Eigenschaften als problematisch und ist im europäischen Raum besonders streng begrenzt. Die EU-Klärschlammgrenzwerte liegen bei 20–40 mg/kg TS Cd und die Bodengrenzwerte bei 1–3 mg/kg TS Cd (86/273/EWG). Viele europäische Staaten haben aber wesentlich geringere Klärschlammkonzentrationen, zumeist < 10 mg/kg TS Cd, verfügt. Im Gegensatz dazu sind die amerikanischen Klärschlammkonzentrationsgrenzwerte („bulk-sludge“ 85 mg/kg TS Cd, „bag-sludge“ 39 mg/kg TS Cd) sowie die zulässigen maximalen Aufbringungsraten („bulk-sludge“ 39 kg/ha Cd kumulativ, „bag-sludge“ 1,9 kg/ha und Jahr) extrem hoch. Daraus errechnet sich eine zulässige Erhöhung der Cd-Konzentration im Boden um ca. 19,5 mg/kg TS Cd.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion der Cd- Grenzwerte in Düngemitteln in der EU war es Ziel der vom BMUJF in Auftrag gegebenen Studie, die USEPA-Richtlinie 503 kritisch zu durchleuchten und die zugrunde liegende Risikoabschätzung im Vergleich mit aktuellen Literaturdaten zu überprüfen. Kritisch zu beurteilen sind vor allem die hohen Cd-Frachten bei der Verwendung von Klärschlamm in Hausgärten und auf Ackerland und, die unzureichenden Kontrollen im Falle einer guten Klärschlammqualität (39 mg/kg TS Cd), die zeitlich und mengenmäßig, solange die Stickstoffwerte bedarfsgerecht sind, unbegrenzt aufgebracht werden. Die Auswirkungen einer kumulativen Ausbringungsmenge von 39 kg/ha werden seitens der EPA als vernachlässigbar eingestuft, und die Bioverfügbarkeit auch bei derart erhöhten Gehalten als gering bewertet.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die USEPA-Studie nicht direkt zur Risikoabschätzung der Cd- Belastung durch Klärschlammanwendung in der Landwirtschaft herangezogen werden kann. Neben der z. T. dürftigen Datenlage mit teils stark variierenden Daten ist dies vor allem mit der Vorgangsweise bei bestimmten Grundannahmen bzw. dem Berechnungsmodus bei Transferfaktoren zu begründen. Darüber hinaus müßten für eine Risikoabschätzung im Rahmen der EU-Diskussion einerseits die lokalen Verhältnisse wie Cd-Gehalt und pH-Wert des Bodens, andererseits auch die neueste Literatur Berücksichtigung finden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2000.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2000 |
Veröffentlicht: | 2000-08-01 |
Seiten 494 - 501
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