Die fehlende weitergehende Trennung von verwertbaren und zu beseitigenden Abfällen und deren Deklaration als Abfälle zur Verwertung zum Zweck der kostengünstigen Entsorgung auf Deponien und in Verbrennungsanlagen wurde als eine wesentliche Ursache dafür angesehen, dass den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern immer weniger Abfälle aus dem Gewerbe überlassen wurden. Mit Umsetzung der Ablagerungsverordnung zum 01.06.2005 und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Vorbehandlung haben sich die abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch deutlich verändert. Die bis zu diesem Zeitpunkt in vielen Gebietskörperschaften vorhandenen freien Kapazitäten in Müllverbrennungsanlagen und auf Deponien haben in den letzten Jahren zu einem verzerrten Preisgefüge auf dem Entsorgungsmarkt geführt. Aktuell sind die Müllverbrennungsanlagen vollständig ausgelastet. Das Deponieverbot für behandlungsbedürftige Abfälle hat Auswirkungen auf die gesamte Gewerbeabfallentsorgung. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW das INFA Institut für Abfall, Abwasser, Site und Facility Management e.V., Ahlen, beauftragt, den Stand der Aufbereitungstechnik bei den Gewerbe- und Baumischabfallsortieranlagen in NRW zu ermitteln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2005.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-12-01 |
Seiten 616 - 623
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