Die thermische Behandlung von Abfällen führt zur Bildung von Rauchgasen, die vor der Abgabe an die Atmosphäre von Schadstoffen befreit werden müssen. Während Anfang der 70er Jahre die Reinigung der Rauchgase nur durch eine Entstaubung erfolgte, wurde in den folgenden zwei Jahrzehnten durch immer schärfere Grenzwerte der verfahrenstechnische Aufwand für die Rauchgasreinigung stetig größer. Mit der 17. BImSchV wurden 1990 für Abfallverbrennungsanlagen Grenzwerte festgeschrieben, die deutlich unter den entsprechenden Anforderungen für Kraftwerke liegen.
Neben den Emissionen wurden früher auch die Umweltauswirkungen der Abwässer aus Müllverbrennungsanlagen diskutiert: Um die Emissionen an Schadstoffen zu reduzieren, wurde in den 70er Jahren dem Entstaubungsaggregat oft ein Wäscher nachgeschaltet. Die Absalzungen aus dem Wäscher wurden nach einer Neutralisation in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet. Nur mit einer Neutralisation ist eine gesicherte Abtrennung von Schwermetallen wie Quecksilber, Zink oder Cadmium nicht möglich, so daß die eingeleiteten Abwässer neben Salzen oft hoch mit Schwermetallen belastet waren.
Diese Schwermetallbelastungen führten dann in den 80er Jahren zum Einsatz von schwefelhaltigen Fällungsmitteln, mit denen eine Schwermetallbelastung der Abwässer größtenteils vermieden werden konnte. Allerdings blieben die Vorbehalte gegen eine Abwassereinleitung, auch aufgrund der Salzfrachten, in der (Fach)-Öffentlichkeit bestehen. Allgemein sollte die Möglichkeit der Einleitung von wassergefährdenden Stoffen ausgeschlossen werden. Heute darf Abwasser aus der Rauchgasbehandlung von Abfallverbrennungsanlagen nach dem Anhang 47 der „Allgemeinen Rahmen-Verwaltungsvorschrift für die Mindestanforderungen zum Einleiten von Abwasser in Gewässer“ (Rahmen-AbwasserVwV 1989) nur in Ausnahmefällen eingeleitet werden.
Obwohl es mit der Rahmen-AbwasserVwV eine eindeutige rechtliche Regelung gibt, wird von Betroffenen und in Fachkreisen über die Einleitung von Abwasser immer wieder diskutiert. Als Argumente für eine Einleitung werden die geringe Schadstoffbelastung der Abwässer aus modernen Abfallverbrennungsanlagen und der verfahrenstechnische Mehraufwand des abwasserfreien Betriebs angeführt.
Für die anhaltende Diskussion zu diesem Thema gibt es noch einen weiteren Grund. Es existieren bisher keine Informationen oder Datensammlungen, mit denen ein exakter Vergleich zwischen der abwasserfreien und abwassererzeugenden Rauchgasreinigung möglich wäre [Belevi 1993, Schaub 1993, Thomé 1991]. Insbesondere fehlen vergleichbare Aussagen über die in die Rauchgasreinigung eintretenden und austretenden Stoffströme. Um einen belastbaren Vergleich zu ermöglichen, bieten sich Stoffstromanalysen der entsprechenden Verfahren an. Stoffstromanalysen sind ein Instrument, um den Einsatz und Verbleib einzelner Stoffe nach Art und Menge unter Berücksichtigung sämtlicher Verzweigungen im Verfahren zu verfolgen und transparent zu machen.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden Stoffstromanalysen für abwassererzeugende und abwasserfreie Rauchgasreinigungsanlagen für technische Abfallverbrennungsanlagen erarbeitet. Als Grundlage für diese Stoffstromanalysen waren Informationen aus Anlagen im technischen Maßstab vorgesehen. Da die Konstruktions- und Auslegungsdaten in der Regel schwer zugänglich sind, werden Daten aus dem Betrieb technischer Anlagen verwendet. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob mit diesen Informationen aussagekräftige Bilanzierungen möglich sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1998.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 1998 |
Veröffentlicht: | 1998-04-01 |
Seiten 246 - 253
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