Seit der umfangreichen Deponieschließung in Deutschland, gab es selten so viele grundlegende Fragen, die nun beantwortet werden müssen. Erste Diskussionen werden angestoßen, ob es richtig war, beim Deponierecht so weit innerhalb der EU nach vorne zu preschen oder ob nicht die große Gefahr besteht, dass wichtige umweltpolitische Fortschritte nun Wettbewerbsverzerrungen für die betroffenen Unternehmen sowie weitere illegale Abfalltransporte nach sich ziehen. Die mangelhafte Umsetzung des europäischen Deponierechts in den Mitgliedstaaten ist eine Ursache für jetzt auftretende Fehlentwicklungen. Solche und ähnliche Fragen sind jedoch nicht mehr nur in Deutschland zu beantworten, sondern können nur europaweit gelöst werden. Weitere wichtige und grundlegende Veränderungen wird es geben, wenn die Abfallrahmenrichtlinie geändert ist, oder z. B. Änderungen der Verbringungsverordnung in Kraft getreten sind. Bei der Lösung dieser wichtigen Zukunftsaufgaben wäre es hilfreich, die Entsorgungswirtschaft würde geschlossen auftreten. Einheitliches Auftreten und gemeinsame Stellungnahmen führen in Brüssel zu größerem Gewicht in nationalen Belangen und „typisch“ deutsche Interessen könnten mit größerem Gewicht voran getrieben werden. Sinnvoll wäre es für die gesamte Branche dann, wenn vor allem auf eine europaweite Harmonisierung von Vorschriften hingearbeitet wird. Außerdem ist davor zu warnen, dass im Rahmen der deutschen Föderalismusreform gerade das Abfallrecht immer weiter zersplittert wird und die Umsetzung immer schwieriger wird, wenn die Bundesländer zukünftig noch stärkere Abweichungsmöglichkeiten haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2006.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-09-01 |
Seiten 491 - 497
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