Mit dem Ende der Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle durch das Ablaufen der Übergangsfrist der TA Siedlungsabfall ist im Juni vergangenen Jahres die Ära des massenhaften „Vergrabens“ von Abfällen endgültig beendet worden. Kaum jemand hat ernsthaft daran geglaubt, dass dieser Wandel problemlos vonstatten gehen würde. Und tatsächlich gab – und gibt es noch immer – zahlreiche Probleme. Erfahrungen liegen mittlerweile in Hülle und Fülle vor und wurden allerorten bereits heftig diskutiert. Unumstritten ist, dass die Probleme weniger im Bereich der Entsorgung der rund 20 Mio. Jahrestonnen an überlassungspflichtigen Beseitigungsabfällen aus Haushalten sowie den bis zum 01.06.2005 den Kommunen angedienten Gewerbeabfällen zur Beseitigung liegen. Hier sind von den zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) mit ihren kommunalen Entsorgungsbetrieben durch vorausschauende Planung und Investition fast überall ausreichend Kapazitäten geschaffen worden. Probleme dagegen gibt es bis heute im Bereich der bis dahin privatwirtschaftlich entsorgten Gewerbeabfälle. Hier haben sich die den örE zur Beseitigung angedienten Mengenströme seit dem 01.06.2005 ganz massiv verändert – und dies nicht zum ersten Mal. Bereits Mitte der neunziger Jahre hat es eine drastische Änderung bei den Gewerbeabfallmengen gegeben. Allerdings brachen den Kommunen im Gegensatz zu der heutigen Situation damals die Mengen weg.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2006.10.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 519 - 521
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